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Beobachtungspflicht
Kraftfahrzeug



Fahrer muss gesamte Straßenfläche beobachten

"Der Kraftfahrer ist dabei grundsätzlich auch bei breiteren Straßen verpflichtet, die gesamte Straßenfläche vor sich zu beobachten. Dementsprechend muss ein Kraftfahrer am Fahrbahnrand befindliche oder vor ihm die Fahrbahn überquerende Fußgänger im Auge behalten und in seiner Fahrweise erkennbaren ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2024, Az. 26 U 11/23