verkehrsrechtbuch.de (813)

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ja
Wirtschaftlichkeitsgebot
konkret



Mitverschulden des Geschädigten bei falschem Restwert grdsl. denkbar

"Freilich gelten auch bei einer solchen konkreten Schadensberechnung das Wirtschaftlichkeitsgebot und die sich aus § 254 Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens, so daß der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer nicht an dem Vorbringen gehindert ist, auf dem regionalen M......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2005 - VI ZR 132/04
 

Wirtschaftlichkeit der durchgeführten Reparatur muss Geschädigter beweisen

"An den vom Geschädigten zu führenden Nachweis, dass er wirtschaftlich vorgegangen ist, also bei der Beauftragung aber auch bei der Überwachung der Reparaturwerkstatt den Interessen des Schädigers an Geringhaltung des Herstellungsaufwandes Rechnung getragen hat, dürfen deshalb nicht zu geringe Anford......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2024 - VI ZR 253/22