verkehrsrechtbuch.de (813)

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verkehrsschwache Personen
Vertrauensgrundsatz



allgemeine Fahrfehler sind nicht altersbedingt vorhersehbar

"In der konkreten Situation ging es jedoch lediglich darum, dass der Erblasser das in wenigen Metern Entfernung befindliche Fahrzeug des Beklagten zu 1) und dessen Vorfahrtsrecht hätte erkennen müssen. Inwieweit ihn dies aufgrund seines Alters hätte überfordern sollen, ist für den Senat nicht nachvol......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2022 - 9 U 157/21
 

außerhalb der Gefahrenlagen ist auf verkehrsschwache Personen nicht mehr Rücksicht zu nehmen als sonst

"Befindet sich eine ältere Person in einer Lage, in der für sie nach der Lebenserfahrung aber keine Gefährdung zu erwarten ist, so braucht ein Kraftfahrer nicht allein schon wegen ihres höheren Alters ein Höchstmaß an Sorgfalt einzuhalten (BGH NJW 1994, 2829). Nicht jede im Blickfeld des Kraftfahrer......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2022 - 9 U 157/21
 

Vertrauensgrundsatz gilt auch gegenüber älteren Personen (verkehrsschwachem Personenkreis)

"Im Übrigen, d.h. ohne besondere Anhaltspunkte der oben geschilderten Art, gilt auch gegenüber älteren Menschen der Vertrauensgrundsatz und durfte sich der Beklagte zu 1) darauf verlassen, dass der Erblasser sein deutlich erkennbares vorfahrtsberechtigtes Auto sehen und die Vorfahrt respektieren werde........"   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.03.2022 - 9 U 157/21