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Schutzzweck
Überfahren



Rechtsfahrgebot schützt sowohl überholenden Verkehr als auch Gegenverkehr

"Nicht nur nicht nur aus diesem Grund, sondern auch und vor allem deshalb, weil er die Mitte der Straße um 75 cm überfahren hat, hat der Kläger das Rechtsfahrgebot verletzt. Das Berufungsgericht hat das Überfahren der Straßenmitte rechtsfehlerfrei festgestellt. Die hiergegen gerichteten Verfahrensrü......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 09.07.1996, Az. VI ZR 299/95