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Verschulden
Unfall
Beweislast



Beweislast des § 827 BGB beim Versicherten

"2) Dem Kläger gelingt hier der Nachweis nicht, dass er sich bei Antritt der Fahrt in fahruntüchtigem Zustand in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befunden hat. Diesen Nachweis hat bei Anwendung des § 81 VVG der Versicherungsnehmer zu ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. KG, Beschluss vom 03.05.2022 - 6 U 39/21
 

Haftung des Fahrers eines E-Scooter nur nach § 823 BGB

"Der Klägerin steht auch kein Schadenersatzanspruch gem. § 823 Abs. 1 BGB zu. Voraussetzung dafür wäre, dass das Unfallereignis zumindest teilweise auf ein mindestens fahrlässiges Verhalten des Beklagten zu 1) zurückzuführen wäre. Der Beklagte hätte also die ihn in der konkreten Situation treffen......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 09.03.2020 - 8 O 272/19