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Allgemeines
Kreuzung
Pflichten



Allgemein: rechts-vor-links gilt prinzipiell nur bei echten Fahrbahnen

"(1) Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO hat an Kreuzungen und Einmündungen die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Dabei muss es sich bei den aufeinanderstoßenden Fahrbahnen um Straßen handeln (vgl. Senatsurteil vom 5. Februar 1974 - VI ZR 195/72, NJW 1974, 949, 950, juris Rn. 9). Die gesetzliche Vorfahrtsreg......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2022 - VI ZR 344/21
 

Anforderung an die Verhaltensweise eines echten Nachzüglers

"Wer im Kreuzungsbereich zunächst aufgehalten worden ist und diesen dann als sog. "Nachzügler" gegenüber dem Querverkehr bevorrechtigt räumen darf, kann nicht blindlings darauf vertrauen, dass er vorgelassen wird (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1993, 258). Vielmehr hat er den Kreuzungsbereich ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - 7 U 22/16