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Alleinhaftung der echten Nachzüglerin gegenüber Querverkehr nach längerer Grünphase

"cc) Nach alledem ist bei der Haftungsabwägung auf Seiten der Klägerin nur die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeuges zu berücksichtigen. Dass den Zeugen Y ein Verschulden an dem Unfall trifft, ist - wie ausgeführt - nicht festzustellen. Demgegenüber ist der Beklagten zu 2) vorzuhalten, erheblic......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - 7 U 22/16
 

Anforderung an die Verhaltensweise eines echten Nachzüglers

"Wer im Kreuzungsbereich zunächst aufgehalten worden ist und diesen dann als sog. "Nachzügler" gegenüber dem Querverkehr bevorrechtigt räumen darf, kann nicht blindlings darauf vertrauen, dass er vorgelassen wird (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1993, 258). Vielmehr hat er den Kreuzungsbereich ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - 7 U 22/16