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Versicherungsrecht
Obliegenheitsverletzung
Schaden



absolute Fahruntüchtigkeit ist grober Verstoß

"Das Führen eines Fahrzeugs im - wie hier - Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit (d.h.: mit einer BAK von mehr als 1,1 Promille) stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen grundlegende Verhaltensregeln des Straßenverkehrsrechts dar und ist grundsätzlich objektiv und subjektiv als grob fahrlässig ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 09.09.2022 - 5 U 2/22
 





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