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Geschäftsfahrzeug / Firmenwagen
Rechnung / Gebührennote & Honorar



Jeder - auch Behörden und Geschäftsleute, Versicherungsunternehmen - dürfen Anwälte hinzuziehen, wenn eine problemlose Erledigung nicht zu erwarten ist

"Nach diesen Grundsätzen kann sich eine etwaige Geschäftsgewandtheit des Geschädigten - insbesondere Sach- und Fachkenntnisse im Zusammenhang mit der Abwicklung vergleichbarer Schadensfälle - (nur) in zweierlei Hinsicht auswirken: Erstens bei der Beurteilung, ob aus Sicht des entsprechend qualifiziert......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 29.10.2019 - VI ZR 45/19