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Spurwechsel / Fahrstreifenwechsel
Allgemeines



Anscheinsbeweis (ja) beim Spurwechseln

"Gegen den Kläger spricht bereits der Anscheinsbeweis des § 7 Abs. 5 StVO. Danach darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Aus dieser höchsten die hohen Sorgfaltsanforderungen folgt ein Anscheinsbeweis für die Missachtung dieser ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Brühl, Urteil vom 17.05.2024 - 23 C 220/23
 

Spurwechsel nur unter Beachtung de Sicherheitsabstands statthaft

"Daraus, dass der Beklagte Ziff. 1 weiter vorträgt, er sei schneller gefahren als der Kläger (S. 3 der Berufungsbegründung), ist abzuleiten, dass die Ausgangsgeschwindigkeit des Beklagten Ziff. 1 etwa 30 bis 40 km/h betragen haben muss. Nach der Grundregel halber Tachowert als einzuhaltender Mindesta......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09