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überholen
Geschwindigkeitsverstoß



kein faktisches Überholverbot wg. notwendigen Geschwindigkeitsverstoßes

"Der Umstand, dass der Kläger nur unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überholen konnte, ist im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1 und 2 StVO nicht zu Lasten des Klägers zu berücksichtigen. <br>
S
oweit aus dem Umstand, dass ein Überholvorgang nur unter Ü......."  
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vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2014 - 9 U 149/13