verkehrsrechtbuch.de (813)

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Vorbeifahrt



unklare Verkehrslage bei langsamem, blinkenden Fahrzeug

"unter Berücksichtigung der an der Unfallstelle zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h sowie dem Umstand, dass das Fahrzeug links geblinkt hat und sich auch zur Mitte hin eingeordnet hatte, lag für den Beklagten zu 1) in jedem Fall eine unklare Verkehrssituation vor, so dass er nicht ohne weite......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Kassel, Urteil vom 23.11.2016 - 6 O 253/15