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Falschvortrag steht materiellem Anspruch im Deliktsrecht nicht entgegen

"Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass das Verschweigen von Vorschäden nicht zu einem Anspruchsausschluss nach § 242 BGB führt. Berechtigte Ansprüche des Geschädigten sind vom Schädiger auszugleichen, auch wenn im Vorfeld - vorsätzlich oder fahrlässig - für die Schadensbewertung dur......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 25.01.2022, Az. 9 U 46/21