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Gutachter / Sachverständiger
Prozessrecht
Bagatellschaden



keine Gutachterkosten bei Bagatellschaden und keinen weiteren Risiken

"Auch unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der Erkenntnismöglichkeiten der Geschädigten ist vorliegend von einem Bagatellschaden auszugehen. Das Schadenbild deutet nicht darauf hin, dass am PKW Schäden vorhanden sind, die mehr als bloße Lackschäden darstellen. Dies war auch für......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Arnsberg, Urteil vom 07.12.2016 - 3 S 54/16