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Idealfahrer
unklare Verkehrslage



Rücksichtnahmegebot erfordert Einhaltung der StVO

"Die Klägerin hat gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot verstoßen. Dieses setzt als Mindestmaß die Beachtung der Verkehrsvorschriften der StVO voraus. Hier hat die Klägerin gegen § 5 StVO verstoßen; sie hat bei unklarer Verkehrslage eine stehende Kolonne überholt, trotz Einmündungen in diesem ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Tübingen, Urteil vom 10.12.2013 - 5 O 80/13