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Idealfahrer
Unabwendbarkeit



Allgemein: Unabwendbarkeit bedarf Komplettbetrachtung

"denn die Prüfung der Unabwendbarkeit im Sinne des § 17 Abs. 3 StVG darf sich nicht auf die Frage beschränken, ob der Fahrer in der konkreten Gefahrensituation wie ein Idealfahrer reagiert hat, sondern ist auf die weitere Frage zu erstrecken, ob ein Idealfahrer überhaupt in die konkrete Gefahrenlage g......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27.11.2020 - 7 U 24/19
 

Definition: unabwendbares Ereignis

"Unabwendbar ist ein Ereignis, das auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BGH, NZV 2005, 305; OLG Koblenz, NZV 2006, 201; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 24. Auflage, § 17 StVG Rn. 8). Abzustellen ist insoweit auf das Verha......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - 7 U 22/16
 

Definition: Unabwendbarkeit

"Unabwendbar ist ein Ereignis nur dann, wenn es durch äußerste mögliche Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Abzustellen ist insoweit auf das Verhalten des sog. „Idealfahrers“ (König, in: Hentschel, 41. Aufl. 2011, § 17 StVG Rn. 22).sog. „Idealfahrers“ (König, in: Hentschel, 41. Aufl. 2011, § 17 StVG Rn. 22)."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Kassel, Urteil vom 08.03.2013 - 5 O 118/12
 

Der Idealfahrer überholt nicht fehlerhaft bei Dunkelheit und Regen

"Diesen Nachweis haben weder die Klägerin noch die Beklagten geführt. Ein Idealfahrer hätte weder - wie der Zeuge D. - innerorts bei Dunkelheit und regennasser Fahrbahn ohne verkehrsbedingten Anlass überholt, noch - wie der Zeuge K. - beim Überholvorgang das eigene Fahrzeug auf die Spur des überhole......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 01.06.2023 - 8 O 136/22
 

Reaktionsverzug steht Unabwendbarkeit entgegen

"Im streitgegenständlichen Fall führte der gerichtliche Sachverständige aber unmissverständlich aus, dass der Kläger bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, ausgehend von einer Reaktionszeit von 0,8 Sekunden, das Unfallgeschehen hätte vermeiden können (vgl. Seite 29/30 des Gutachtens ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG München, Endurteil vom 01.06.2022 - 10 U 7382/21 e
 

unabwendbares Ereignis

"Unabwendbar ist ein Ereignis, welches auch durch die äußerst mögliche Sorgfalt nicht abgewendet werden kann, wozu ein am Maßstab des Idealfahrers orientiertes sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln gehört, welches alle möglichen Gefahrenmomente berücksichtigt (vergleiche Henschel/König/Daue......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Köln, Urteil vom 19.04.2024 - 14 O 65/21
 

Unabwendbarkeit aus Sicht des Idealfahrers

"Der Sachverständige ist hier zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kläger bei einer Geschwindigkeit von 4 km/h (unterer Bereich der Schrittgeschwindigkeit) den Unfall vermieden hätte. Unabwendbar ist ein Ereignis nur dann, wenn es durch äußerste mögliche Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Abzustel......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Kassel, Urteil vom 08.03.2013 - 5 O 118/12
 

Unabwendbarkeit und Beweislast

"Der Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit des Unfalls geltend machen will, muss sich wie ein "Idealfahrer" verhalten haben (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2005 - VI ZR 68/04). Wer sich auf den Ausschlussgrund berufen will, muss die Unabwendbarkeit des Unfalls beweisen (BGH, Urteil vom 04.05.1976 - VI ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 01.06.2023 - 8 O 136/22
 

Verhalten des Idealfahrers ist global zu betrachten

"Nach § 17 Abs. 3 S. 2 StVG liegt ein unabwendbares Ereignis dann vor, wenn sowohl der Halter als auch der Fahrer des Fahrzeugs jede nach den Umständen des Falls gebotene Sorgfalt beachtet haben. Als Maßstab gilt, dass jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt einzuhalten ist. Allgemein ane......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Rheine, Urteil vom 19.12.2024, Az. 14 C 136/24, n.v.
 

zur Unabwendbarkeit (hier nicht gegeben)

"Keiner der Unfallbeteiligten kann sich auf ein unabwendbares Ereignis berufen. Daher ist die Haftung nach § 17 Abs. 3 StVG nicht ausgeschlossen.

Ein solcher Ausschluss setzt voraus, dass der Unfall auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht hätte abgewendet werden können. Der Fahrer......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 11.07.2024 - 8 O 7/22