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Kausalität
PKW



Vorbeifahren an Bussen: 30 km/h erhöhen die Betriebsgefahr

"Dies war vorliegend der Fall. Bereits aus dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 StVO folgt, dass an haltenden Linienomnibussen nur vorsichtig vorbeizufahren ist. Dies intendiert die gesetzgeberische Wertung, welche beinhaltet, dass es sich dabei um ein Fahrmanöver handelt, aus welchem eine abstrakt erhöhte Gef......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.11.2021 - 14 U 96/21