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Kausalität
Reparatur



Beweis der Beseitigung eines Vorschadens

"Der Geschädigte muss bei Existenz eines Vorschadens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass der aktuell geltend gemachte Schaden bereits durch den Vorschaden entstanden war. Dazu muss er grundsätzlich darlegen und ggf. nachweisen, welche eingrenzbaren Vorschäden an dem Fahrzeug vorha......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2023 - 7 U 96/22