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Beweis
Rechnung / Gebührennote & Honorar



Gutachterkosten: Schätzung des Üblichen nach BVSK-Tabelle möglch

"b) Das Bestreiten der Beklagten der Angemessenheit und Ortsüblichkeit der Sachverständigenkosten greift nicht durch.

Da seitens des Klägers nichts dafür vorgetragen ist, dass mit dem Sachverständigen eine Preisvereinbarung getroffen wurde, kann im Rahmen der Schätzung der Höhe dieses Sc......."  
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vgl. LG Nürnberg-Fürth, Endurteil v. 15.02.2024 – 2 O 4326/22
 





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