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Beweislast
Gutachter / Sachverständiger
Werkstattrisiko



Abrechnung nach Gutachten - Einwände des Schädigers

"c) Der die Reparaturkosten fiktiv abrechnende Geschädigte leistet dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB im Allgemeinen Genüge, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalte......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 29.10.2019 - VI ZR 45/19