verkehrsrechtbuch.de (813)

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Tür
Abstand



Haftungsanteil bei zu geringem Seitenabstand

"Das Gericht verkennt dabei nicht, dass grundsätzlich bei der Einhaltung eines zu geringen Seitenabstandes seitens des Vorbeifahrenden bei Anhaltspunkten dafür, dass mit einem - auch nur weiteren Öffnen - der Tür gerechnet werden muss, regelmäßig von einer höheren Mithaftung des Vorbeifahrenden aus......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.2006 - 3 O 390/05
 

Tür geöffnet: nicht festgehalten oder zu weit geöffnet

"Dass es die beiden in Betracht kommenden Möglichkeiten, dass der Kläger entweder die Tür trotz der Vorbeifahrt des LKW weiter geöffnet oder diese jedenfalls nicht ausreichend festgehalten hat, gleich bewertet, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Die vom Berufungsgericht für angemessen gehal......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, URteil vom 06.10.2009, VI ZR 316/08