verkehrsrechtbuch.de (813)

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Tür
Vorbeifahrt



Tür geöffnet: nicht festgehalten oder zu weit geöffnet

"Dass es die beiden in Betracht kommenden Möglichkeiten, dass der Kläger entweder die Tür trotz der Vorbeifahrt des LKW weiter geöffnet oder diese jedenfalls nicht ausreichend festgehalten hat, gleich bewertet, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Die vom Berufungsgericht für angemessen gehal......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, URteil vom 06.10.2009, VI ZR 316/08