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Unfall
Gutachter / Sachverständiger
Bagatellschaden



Sachverständigenkosten gehören grundsätzlich zum erstattungsfähigen Schaden, auch bei tatsächlich geringen Reparaturkosten

"Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. Ebenso können diese Kosten zu d......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.06.2022 - 7 U 45/21