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Verkehrsteilnehmer
Beobachtungspflicht



Beobachtungspflicht des Kraftfahrers

"Der Kraftfahrer ist dabei grundsätzlich auch bei breiteren Straßen verpflichtet, die gesamte Straßenfläche vor sich zu beobachten (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 1987 - VI ZR 19/86, NJW 1987, 2378, juris Rn. 18 mwN). Dementsprechend muss ein Kraftfahrer am Fahrbahnrand befindliche oder vor ihm ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2023 - VI ZR 11/21