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Vorteilsausgleich
Kleidung & Persönliches



Abzug Neu für Alt: Brille (hier: kein Abzug)

"a) Hinsichtlich der Brille kann die Klägerin weitere 280,00 € beanspruchen, weil der vorgenommene Abzug neu für alt nicht angezeigt ist. Inwieweit beim Ersatz von Brillen entsprechende Abzüge zu machen sind, ist in der Rechtsprechung umstritten; teilweise wird ein Abzug von weiteren Voraussetzungen ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2023 - 26 U 4/23
 

Abzug Neu für Alt: Gebrauchsgegenstände, hier: nein

"Ein Abzug neu für alt ist bei Gebrauchsgegenständen wie (Alltags-)Kleidung nicht sachgerecht (so auch OLG München, NZV 2016, 270 Rn. 34, beckonline), da hierdurch keine messbare Vermögensmehrung der Klägerin - die ihre Garderobe zudem nach der erstinstanzlichen, insoweit nicht angegriffenen Beweisau......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2023 - 26 U 4/23
 

Abzug Neu für Alt: Geldbörse, hier: nein

"c) Der Klägerin stehen ferner weitere 4,95 € für die Geldbörse und weitere 29,99 € für die Handtasche ("City-Tasche") zu. Ein Abzug neu für alt ist vorliegend nicht vorzunehmen. Für die Klägerin, auf die im Rahmen der subjektbezogenen

Schadensbetrachtung abzustellen ist, tritt bei d......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2023 - 26 U 4/23
 

Abzug Neu für Alt: Handtasche, hier: nein

"c) Der Klägerin stehen ferner weitere 4,95 € für die Geldbörse und weitere 29,99 € für die Handtasche ("City-Tasche") zu. Ein Abzug neu für alt ist vorliegend nicht vorzunehmen. Für die Klägerin, auf die im Rahmen der subjektbezogenen

Schadensbetrachtung abzustellen ist, tritt bei d......."  
[vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2023 - 26 U 4/23
 

Abzug Neu für Alt: Hörgerät

"Ein Abzug neu für alt ist bezüglich der Hörgeräte nicht vorzunehmen. Zur Begründung wird auf obige Ausführungen bezüglich der Brille verwiesen, die für das medizinische Hilfsmittel Hörgeräte - unabhängig davon, ob ein gleichwertiges oder niederwertiges Modell angeschafft worden ist - entsprech......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2023 - 26 U 4/23
 

Abzug Neu für Alt: Motorradhelm (hier: kein Abzug)

"Hinzuzurechnen ist der volle Betrag für die Neuanschaffung eines Motorradhelms im Umfang von 82,-- €. Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist bei dem Unfall eines Motorradfahrers unter Beteiligung des getragenen Helmschutzes selbst bei relativ kleinen Beschädigungen, die sich äußerlich au......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2019 - 1 U 82/18