Abzug Neu für Alt (hier ja): Brille, Nutzungsdauer von 5 Jahren; lineare Abschreibung
"Der Kläger wendet gegen den Abzug „neu für alt“ nur ein, es mangele wegen der medizinischen Notwendigkeit an der Zumutbarkeit für diesen Abzug. Das verfängt nicht. Maßgeblich ist, dass eine Brille als Gebrauchsgegenstand der Abnutzung unterliegt. Hierauf hat das Landgericht abgestellt. Diesen Um......." [vollständiges Zitat anzeigen]
"Der Kläger wendet gegen den Abzug „neu für alt“ nur ein, es mangele wegen der medizinischen Notwendigkeit an der Zumutbarkeit für diesen Abzug. Das verfängt nicht. Maßgeblich ist, dass eine Brille als Gebrauchsgegenstand der Abnutzung unterliegt. Hierauf hat das Landgericht abgestellt. Diesen Umstand greift der Kläger mit seiner Berufung auch nicht an. Die vom Landgericht angesetzte Nutzungsdauer von 5 Jahren erscheint realistisch; der Kläger greift dies ebenfalls nicht an. Das Landgericht hat eine lineare Abschreibung vorgenommen, wogegen schließlich ebenfalls keine durchgreifenden Bedenken bestehen, zumal es sich bei einer Brille nicht um einen Gegenstand handelt, der auch gebraucht ge- und verkauft wird und bei dem – wie z.B. bei Pkw – die Abschläge auf den ursprünglichen Neupreis je nach Alter prozentual erheblich differieren."
vgl. OLG Celle, Urteil vom 05.08.2020 - 14 U 37/20
Abzug Neu für Alt (hier ja): Motorradhelm
"Motorradhelm:80,00 €; unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Helm nach Angaben des Beklagten im Rahmen der informatorischen Befragung ca. 1 Jahr alt war, war ein Abzug neu für alt vorzunehmen.war, war ein Abzug neu für alt vorzunehmen." [vollständiges Zitat anzeigen]
"Motorradhelm:80,00 €; unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Helm nach Angaben des Beklagten im Rahmen der informatorischen Befragung ca. 1 Jahr alt war, war ein Abzug neu für alt vorzunehmen."
vgl. LG Kassel, Urteil vom 23.11.2016 - 6 O 253/15
Abzug Neu für Alt: Motorradkleidung
"Eine Vorteilsanrechnung im Wege des Abzugs "Neu für Alt", der vom Gericht nach § 287 ZPO geschätzt werden kann, ist hier mit 50% angemessen. Der Kläger trägt selbst vor, dass er regelmäßig mit seinem Motorrad fährt. In einem solchen Fall erscheint eine Lebensdauer einer Motorradhose von 4-5 Jahre......." [vollständiges Zitat anzeigen]
"Eine Vorteilsanrechnung im Wege des Abzugs "Neu für Alt", der vom Gericht nach § 287 ZPO geschätzt werden kann, ist hier mit 50% angemessen. Der Kläger trägt selbst vor, dass er regelmäßig mit seinem Motorrad fährt. In einem solchen Fall erscheint eine Lebensdauer einer Motorradhose von 4-5 Jahren als realistisch, jedoch auch optimistisch. Insoweit erscheint der Abzug der Hälfte des Neupreises als realistische Schadenshöhe."
vgl. LG Köln, Urteil vom 19.04.2024 - 14 O 65/21
Abzug Neu für Alt: Warnweste
"Nach dem Vortrag des Klägers in der mündlichen Verhandlung vom 03.08.2021 hat er die Warnweste zu einem Preis von etwa 15,00 € gekauft. Da eine Warnweste wohl eine lange Lebensdauer hat, kann hier in freier Schätzung nach § 287 ZPO ein Abzug "Neu für Alt" vorgenommen werden, der einen Schadensbetr......." [vollständiges Zitat anzeigen]
"Nach dem Vortrag des Klägers in der mündlichen Verhandlung vom 03.08.2021 hat er die Warnweste zu einem Preis von etwa 15,00 € gekauft. Da eine Warnweste wohl eine lange Lebensdauer hat, kann hier in freier Schätzung nach § 287 ZPO ein Abzug "Neu für Alt" vorgenommen werden, der einen Schadensbetrag von 10,- € als angemessen erscheinen lässt."