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ja
Vorteilsausgleich
Motorradkleidung



Abzug Neu für Alt (hier ja): Motorradhelm

"Motorradhelm:80,00 €; unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Helm nach Angaben des Beklagten im Rahmen der informatorischen Befragung ca. 1 Jahr alt war, war ein Abzug neu für alt vorzunehmen.war, war ein Abzug neu für alt vorzunehmen."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Kassel, Urteil vom 23.11.2016 - 6 O 253/15
 

Abzug Neu für Alt: Motorradkleidung

"Eine Vorteilsanrechnung im Wege des Abzugs "Neu für Alt", der vom Gericht nach § 287 ZPO geschätzt werden kann, ist hier mit 50% angemessen. Der Kläger trägt selbst vor, dass er regelmäßig mit seinem Motorrad fährt. In einem solchen Fall erscheint eine Lebensdauer einer Motorradhose von 4-5 Jahre......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Köln, Urteil vom 19.04.2024 - 14 O 65/21