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Bedenkzeit / Prüfzeit
Nutzungsausfall



Bedenkzeit von 1 Woche grundsätzlich ausreichend, erst Recht, wenn Kaskoschutz besteht

"Der Kläger greift dies zum einen damit an, „aufgrund des hohen Kostenrisikos“ sei ihm eine großzügigere Überlegungsfrist zuzubilligen gewesen (vgl. Berufungsbegründung S. 6). Dem ist nicht zu folgen. Das Landgericht hat bei der Bemessung der Überlegungszeit mit einer Woche die relativ hohen Rep......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 05.08.2020 - 14 U 37/20
 

zeitliche Hinsicht: erstattungsfähige Mietwagenkosten

"aa) Der Eigentümer eines privat genutzten Pkws, der die Möglichkeit zur Nutzung einbüßt, hat nach ständiger Rechtsprechung auch dann einen Anspruch auf Ersatz der entgangenen Gebrauchsvorteile, wenn er kein Ersatzfahrzeug anmietet (zuletzt BGH NJW 2009, 1663). Voraussetzung für die Ersatzpflicht is......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09