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Anscheinsbeweis gegen den Einbieger beim Auffahrunfall

"Kommt es - wie vorliegend - in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Ausfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ausfahrenden (OLG Hamm, VersR 1979, 266266; KG, NZV 2006, 369369 ; Burmann in: ......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2014 - 9 U 149/13
 

das Einbiegen in den fließenden Verkehr

"Bei der Einfahrt vom Parkplatz auf die Straße hatte der Beklagte zu 1) die Gefährdung des Klägers als Teilnehmer des fließenden Verkehrs gem. § 10 StVO auszuschließen, wobei das Ausfahren erst endet, wenn sich der Einbiegende in zügiger Fahrt in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (OLG Düssel......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2014 - 9 U 149/13
 

Grundsatz beim Auffahrunfall und Ausnahmen

"Hält das Erstfahrzeug wegen eines einbiegenden Fahrzeugs zu Recht an, so ist in der Regel von der Alleinhaftung des Auffahrenden auszugehen (vgl. BGH, VersR 1957, 65). Ausgehend von der grundsätzlichen Alleinhaftung des Auffahrenden kommt eine Mithaftung des Erstfahrzeugs z.B. in Betracht, wenn sein Fa......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Bochum, Urteil vom 07.06.2023 - 4 O 238/22