verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
Bus
Sonderrechte



Beweislast für Bestehen von Sonderrechtslage und Signalen liegt beim Sonderrechtsnutzer

"Denn § 20 Abs. 5 StVO erlaubt es nur unter der Voraussetzung einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Anzeige, das ansonsten bestehende Vorrecht anderer Verkehrsteilnehmer im fließenden Verkehr zu „missachten“. Wenn das Vorrecht des Fahrers eines Linienomnibusses aber erst ab der Anzeige gilt, mus......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.11.2021 - 14 U 96/21
 

Haftungsabwägung: 25% Betriebsgefahr des am ohne Blinken anfahrenden Busses mit 30 km/h vorbeifahrenden PKW

"c) Bei einer vorzunehmenden Abwägung verbleibt auf Seiten des Klägers eine erhöhte Betriebsgefahr seines Kraftfahrzeuges, die mit 25% zu bemessen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die allgemeine Betriebsgefahr durch besondere Umstände erhöht sein, was bei der Schadensteilung m......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Celle, Urteil vom 10.11.2021 - 14 U 96/21