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Bus
Unfall
Vorbeifahrt



Vorbeifahren am Bus: nur mit sofortiger Reaktionsmöglichkeit

"Zwar durfte der Beklagte zu 1 nach § 20 Abs. 1 StVO an sich vorsichtig an dem noch haltenden Bus vorbeifahren, musste sich dabei jedoch im vorliegenden Einzelfall nach § 3 Abs. 2a StVO so verhalten, dass eine Gefährdung des Klägers ausgeschlossen war. Im Hinblick auf die wahrgenommenen Kinder, die au......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2024 - 7 U 120/22