verkehrsrechtbuch.de (813)

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Kreuzung
rechts-vor-links



Abwägung: Alleinhaftung bei Vorfahrtsverstoß rechts-vor-links ohne Fremdverschulden

"Im Ergebnis ist daher festzuhalten, dass der Kläger gegen das Vorfahrtsrecht des Beklagten Ziffer 2 gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO verstoßen hat, wohingegen dem Beklagten Ziffer 2 selbst kein Sorgfaltspflichtverstoß vorzuwerfen ist, er sich mithin im Rahmen des nach der Straßenverkehrsordnung erlaub......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Hechingen, Urteil vom 11.12.2020, Az. 1 O 207/19
 

Allgemein: rechts-vor-links gilt prinzipiell nur bei echten Fahrbahnen

"(1) Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO hat an Kreuzungen und Einmündungen die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Dabei muss es sich bei den aufeinanderstoßenden Fahrbahnen um Straßen handeln (vgl. Senatsurteil vom 5. Februar 1974 - VI ZR 195/72, NJW 1974, 949, 950, juris Rn. 9). Die gesetzliche Vorfahrtsreg......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2022 - VI ZR 344/21