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Kreuzung
Geschwindigkeit
Geschwindigkeitsverstoß



wer Vorfahrt hat, muss nicht kriechen

"Unabhängig davon kann jedoch auch nicht konstatiert werden, dass die nachgewiesene Geschwindigkeit von zumindest 15 km/h den örtlichen Verhältnissen unangepasst gewesen wäre. Zwar fuhr der Beklagte Ziffer 2 unmittelbar vor der Kollision auf eine ihm bekannte Kreuzung zu, die infolge des aus seiner Si......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Hechingen, Urteil vom 11.12.2020, Az. 1 O 207/19