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Kreuzung
Verstöße
Allgemeines



Verstoß gegen § 11 Abs. 1 StVO liegt noch nicht zwingend vor, nur weil man auf Kreuzung halten muss

"Ein Verstoß gegen § 11 Abs. 1 StVO ist nur dann zu bejahen, wenn der Kraftfahrer bei Grünlicht in die Kreuzung einfährt, obwohl er erkennt, dass er diese nicht rechtszeitig wieder verlassen kann (vgl. König in Hentschel/König Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 11 StVO 8). Zwar war die Kr......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.08.2016 - 7 U 22/16