verkehrsrechtbuch.de (813)

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Parkplatz
Fahrbahn
Alleinhaftung



Anscheinsbeweis gegen den rückwärts Ausparkenden

"Wer - wie die Klägerin - rückwärts ausparkt, hat nach § 10 Satz 1 StVO jede Gefährdung des fließenden Verkehrs auszuschließen. Zu den anderen Straßenteilen im Sinne dieser Vorschrift zählen anerkanntermaßen auch Parkplätze oder Parkstreifen (Scholten in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkeh......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 13.08.2020 - 4 U 6/20