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Berechnung
Alkohol



Rückrechnung nach Blutentnahme

"Beweisrechtlich ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass der Versicherer die Voraussetzungen des Risikoausschlusses des § 81 Abs. 2 VVG (vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls) und damit die von dem Maß der Alkoholisierung und ihren Umständen abhängige Vorwerfb......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 12.10.2022 - 5 U 22/22