verkehrsrechtbuch.de (813)

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Warnsignale
Martinshorn



Grudsatz: Wegevorrecht bedingungslos einräumen; Ausnahme: offensichticher Missbrauch des Berechtigten

"Es ist den übrigen Verkehrsteilnehmern in der konkreten Verkehrssituation gar nicht möglich, die objektive Berechtigung für die Verwendung von Blaulicht und Einsatzhorn zu beurteilen. Es ist ihnen daher verwehrt, die Rechtmäßigkeit der Verwendung der Einsatzmittel in Zweifel zu ziehen, so dass sie o......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2018 - 7 U 37/17