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Gegenverkehr
Vorfahrt



Linksabbieger ist grundsätzlich wartepflichtig

"Das Verkehrsunfallgeschehen ist allein schuldhaft durch den Kläger verursacht worden. Der Kläger hat schuldhaft gegen § 9 Abs. 3 StVO verstoßen. Danach muss derjenige, der abbiegen will, entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Gemäß § 9 Abs. 3 Satz 2 StVO gilt dies auch gegenüber Fahrzeuge......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Dortmund, Urteil vom 26.02.2019 - 425 C 6946/18