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Schutzzweck
Pflichten



§ 10 StVO schützt nur fließenden Verkehr

"Der Fahrer des Fahrzeugs der Beklagtenpartei hat gegen die ihn aus § 1 StVO treffende Pflicht verstoßen. Ein Verstoß gegen § 10 StVO liegt hingegen nicht vor, da § 10 StVO den fließenden Verkehr schützt (vgl. Jagow, § 2 StVO, Rz. 2).r, da § 10 StVO den fließenden Verkehr schützt (vgl. Jagow, § 2 StVO, Rz. 2)."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG München I, Urteil vom 26.05.2009 - 17 O 1695/09