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Steuer
Wiederbeschaffungswert



Berechnung des Nettobetrages bei fiktiver Abrechung und Brutto-Wiederbeschaffungswert

"b) Das Berufungsgericht hat hierbei aus dem Blick verloren, dass der Kläger nach den getroffenen Feststellungen den Schaden fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens abrechnet. Die vom Brutto-Wiederbeschaffungswert von 7.400 € in Abzug zu bringende Umsatzsteuer bemisst sich folglich n......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 13.09.2016 - VI ZR 654/15