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Selbstbehalt
Arglist



Verlassen des Unfallortes und Aufklärungspflichtverletzung: arglistige Obliegenheitsverletzungen gegenüber Kaskoversicherer

"Die Beklagte ist jedoch gem. Ziff. E.1.3 AKB i.V.m. E.8.1 AKB vollständig leistungsfrei geworden, weil der Kläger die ihm gegenüber der Beklagten obliegenden Aufklärungsobliegenheiten durch wahrheitswidrige Angaben zum Hergang des Schadensfalls sowie dadurch verletzt hat, dass er sich nach dem Unfall......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 19.09.2022 - 115 O 21/21