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Rechtsanwaltskosten (vorgerichtlich)
Deckungsanfrage



RVG-Gebühren: keine Erstattungspflicht für Deckungsanfrage

"Nicht erstattungsfähig sind die Kosten bezüglich der Einholung einer Deckungszusage. Die Grenze der Ersatzpflicht ist dort zu ziehen, wo die Aufwendung des Geschädigten nicht mehr allein der Wiederherstellung der beschädigten Sache dient. So kann die Deckung gerade nicht das beeinträchtigte Recht......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Kassel, Urteil vom 08.03.2013 - 5 O 118/12