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Hygienemaßnahmen
Rechnung / Gebührennote & Honorar



Hyginenemaßnahmen (Corona-Schutzamaßnahmen) sind erstattungsfähig; sie können konkret ausgewiesen werden)

"Für das weitere Verfahren weist der Senat auf Folgendes hin: Ebenso wie die Wahl seines individuellen Hygienekonzepts selbst steht auch die betriebswirtschaftliche Entscheidung, ob die hierfür anfallenden Kosten gesondert ausgewiesen oder als interne Kosten der Arbeitssicherung in die Kalkulation des G......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2022 - VI ZR 324/21