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Rechnung / Gebührennote & Honorar
Höhe
Rechtsanwaltskosten (vorgerichtlich)



RVG-Gebühren: Geschäftsgebühr 1,3 aus berechtigter Schadenhöhe

"Unter Berücksichtigung des Erfolges der Klage berechnen sich die vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 48.592,40 € (Wiederbeschaffungsaufwand: 48.487,40 €, Ummeldekosten: 80,00 € und Unkostenpauschale: 25,00 €). Die Gesamtkosten für die anwaltliche Tätigkeit......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 26.04.2023 - 11 U 66/22