verkehrsrechtbuch.de (813)

alle Markierungen entfernen
Wiederbeschaffungswert
Weiternutzung



Reparaturkosten bis Wiederbeschaffungswert (ohne Restwertabzug)

"b) Die Gegenmeinung billigt dem Geschädigten Reparaturkostenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts unter Ausklammerung des Restwerts zu. Sie begründet dies damit, daß mit der Berücksichtigung des Restwerts bei der Berechnung des Schadensersatzes in die Ersetzungsbefugnis und die Disposition......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2003 - VI ZR 393/02