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Verschulden
Unfall
Betriebsgefahr



Haftung des Fahrers eines E-Scooter nur nach § 823 BGB

"Der Klägerin steht auch kein Schadenersatzanspruch gem. § 823 Abs. 1 BGB zu. Voraussetzung dafür wäre, dass das Unfallereignis zumindest teilweise auf ein mindestens fahrlässiges Verhalten des Beklagten zu 1) zurückzuführen wäre. Der Beklagte hätte also die ihn in der konkreten Situation treffen......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG Münster, Urteil vom 09.03.2020 - 8 O 272/19