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Anscheinsbeweis
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Umfallen belegt kein fehlerhaftes Abstellen eines E-Scooters

"Ferner konnte nicht nachgewiesen werden, dass der E-Scooter unsachgemäß abgestellt war. Allein durch das Umfallen, sofern die Schäden am Klägerfahrzeug überhaupt durch das Beklagtenfahrzeug verursacht wurde, greift jedenfalls kein Anscheinsbeweis für ein unsachgemäßes Abstellen. Ein solcher greif......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. LG München I, Beschluss vom 19.07.2021, Az. 17 S 14062/20