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Pflichten
abbremsen
Vertrauensgrundsatz



Vertrauensgrundsatz; Angleichungsbremsung zu einem Einbiegenden genügt, wenn Abbiegeabsicht nicht erkennbar ist

"Zwar hatte die Zeugin E. auch als Vorfahrtsberechtigte die Grundregel des § 1 Abs. 2 StVO zu beachten. Hiernach muss sich jeder Verkehrsteilnehmer so verhalten, dass kein Anderer geschädigt wird. Dieser Pflicht ist sie jedoch in hinreichendem Maße nachgekommen. Es lässt sich gerade nicht feststellen,......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2023 - 7 U 112/22