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Allgemeines
Neuwagen / Neuwert



Allgemeines: Wiederbeschaffungsaufwand statt Reparaturkosten

"Übersteigen – wie hier – die Kosten der Reparatur des beschädigten Fahrzeugs die Kosten für die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs erheblich, kann der Geschädigte nur Ersatz der für die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs erforderlichen Kosten, also den Wiederbeschaffungswert abzüglich de......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19.01.2023 - 2 U 303/21