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Wirtschaftlichkeitsgebot
Bagatellschaden



Gutachter darf beauftragt werden, wenn Geschädigter es nicht bewerten kann

"Die Hinzuziehung des KFZ-Sachverständigen war vorliegend erforderlich und zweckmäßig. Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen. Es kommt darauf an, ob ein verständig und wirtschaf......."   [vollständiges Zitat anzeigen]
vgl. AG Bremen, Urteil vom 25.01.2018, Az. 9 C 199/17